Die Höfe

Wir bei Gutfleisch setzen auf bäuerliche Familienbetriebe in der Region. Unsere Landwirte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu Hause. Hier liegen die Höfe zur Schweinezucht und –mast.
Auch die Rinder werden hier in der Region großgezogen. Die Kälber stammen aus zertifizierten Zuchtbetrieben in ganz Deutschland.
All unsere Landwirte setzen auf Klasse statt Masse. Schon bedingt durch die strengen Gutfleischkriterien müssen die Höfe eine überschaubare Größe haben. In den meisten Fällen lebt hier eine Familie zusammen mit einer oder mehreren landwirtschaftlichen Hilfskräften – und natürlich den Tieren.




 
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Unsere Fleischlieferanten kommen alle aus Norddeutschland. Die genauen Orte sehen Sie, wenn Sie
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Das Futter

Ein Großteil unserer Rindermastbetriebe baut das Futter auf dem eigenen Hof an. Abgesehen vom Weideauftrieb verwenden die so genannten Selbstmischer Gras- oder Maissilage und fügen dieser Mineralien zu. Auf der Positivliste für Rinderfutter stehen außerdem Heu, Rüben, Zuckerrüben und Zuckerrübenschnitzel. In der Regel stehen die selbstverständlich rein vegetarischen Rinder auf der Weide.
Schweine als Allesfresser sind dagegen auf ein breiteres Futterspektrum angewiesen. Auch für sie gibt es eine Positivliste, also eine Liste der Futterstoffe, die die Landwirte verwenden dürfen. Dazu gehören die heimischen Getreidesorten Roggen, Gerste und Weizen. Gefüttert werden dürfen auch Mais, Zuckerrüben, Rüben, Mineralien und Vitamine. Sehr eiweißreich und ebenfalls als Futtermittel erlaubt sind Raps- und Sojaextraktionsschrot – das ist das ausgepresste Schrot von Raps und Soja, das nach der Speiseölgewinnung übrig bleibt.
Die Gutfleisch-Richtlinien verbieten als Futter ausdrücklich Genmais, Tapioka und Tiermehl.
Unsere Landwirte produzieren ihr Futter entweder selbst oder beziehen es von zertifizierten Futtermühlen aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Verwendet ein Bauer das Futter fremder Mühlen, muss er nachweisen, dass unsere Futtermittelbedingungen eingehalten werden.

Die Richtlinien

Die Qualität der Höfe wird von Gutfleisch gleich mehrfach überwacht. Zum einen unterliegen die Landwirte dem QS-Prüfsystem für Lebensmittel. Zum anderen darf kein Betrieb an Gutfleisch liefern, der sich nicht unseren strengen Richtlinien unterwirft. Zu den Auflagen gehören zum Beispiel die kurzen Transportwege, das Tiergesundheitssystem und die Futtermittelbestimmungen.
Zusammen mit der ZNVG hat Gutfleisch diese Vorschriften entwickelt, an die sich alle Gutfleisch-Produzenten halten müssen. So darf ein Hof nicht weiter als vier Transportstunden vom Schlachtbetrieb entfernt sein. Medikamente darf der Landwirt nur nach tierärztlicher Verordnung verabreichen. Die Futtermittelgabe ist genau reglementiert. Auch die Nährstoffzusammensetzung ist detailliert festgelegt, um einseitige Mangelernährung zu verhindern. So wollen wir erreichen, dass unsere Tiere stets rundum gesund sind.